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Januar 2010

KR-Session Januar 2010

Sonderkredit für die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb einer zentralen Steuerlösung

Mit dieser Investition wird der Ausbau einer zentralen Steuerlösung in Angriff genommen. Durch die Umsetzung dieser Lösung resultieren zwar Synergien für die Verwaltung, nicht aber für den Steuerzahler. Es ist noch nicht absehbar, dass künftige Einsparungen auch dem Steuerzahler zu Gute kommen. Wir werden ein Augenmerk darauf halten, dass die Steuerverwaltung diese Einsparungen später auch weitergibt.

Miete von Räumlichkeiten für die Dienststelle Informatik

Das Dekret über einen Sonderkredit für die Miete von Teilen des Gemeindehauses Littau für die Dienststelle Informatik wurde mit 80 zu 16 Stimmen gutgeheissen. Damit bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von total 6,987 Millionen Franken, wovon 5,308 Millionen Franken für die Miete, einschliesslich Neben- und Betriebskosten, aufgerechnet auf zehn Jahre und 1,679 Millionen Franken für einmalige Investitionen aufgewendet werden. Die am 1. August 2008 in Kraft getretene Informatikverordnung bestimmt, dass neu das Finanzdepartement mit dessen Dienststelle Informatik allein für die Konzerninformatik des Kantons Luzern zuständig ist. Das Gemeindehaus Littau wird nach der Fusion der Gemeinde Littau mit der Stadt Luzern nicht mehr als Verwaltungsgebäude benötigt. Im künftigen «Haus der Informatik» sollen nebst der Dienststelle Informatik des Kantons auch die Informatikabteilung der Stadt Luzern und die Interessengemeinschaft Gemeindeinformatik (IGGI) untergebracht werden.

Mit dieser Vorlage hat der Regierungsrat nicht nur einen weiteren Beitrag zur Sanierung der LUPK realisiert, denn die Besitzerin des Gebäudes ist die LUPK, sondern auch einen Teil des durch das Volk abgelehnten Fusionsbeitrages von 20 Mio. indirekt wieder an die Stadt zurück gegeben. Für die Mitarbeiter der vereinten Stadt Luzern/Littau war es nicht zumutbar nach Ruopigen umzuziehen, so dass nun halt kantonale Mitarbeiter „in den saueren Apfel beissen“ müssen.

Die SVP Fraktion bemängelte auch, dass für einen Amortisationsvertrag am alten Standort an der Murbacherstrasse in Luzern bis ins Jahr 2022 jährlich Fr. 50`000.– geleistet werden müssen und damit insgesamt Fr. 600`000.– an Steuergeldern unnötig verschleudert werden.

Änderung des Stimmrechtsgesetzes

Der Entwurf einer Änderung des Stimmrechtsgesetzes betreffend die Wahlkreise der Kantonsratswahlen wurde in 2. Beratung behandelt und mit 85 zu 22 Stimmen gutgeheissen. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Wahlkreise Willisau und Entlebuch in einem Wahlkreisverbund rechnerisch vereinigt. Die Änderung des Stimmrechtsgesetzes unterliegt dem fakultativen Referendum, das die SVP zwischenzeitlich ergriffen hat und nun Unterschriften sammelt. Leider unterstützten uns die anderen „bürgerlichen“ Parteien nicht in unserer Absicht, diese wichtige Entscheidung durch das obligatorische Referendum dem Volk zum Entscheid zu unterbreiten.

Unterschreiben Sie noch heute das Referendum und unterstützen sie die SVP in ihrem Anliegen die Einführung eines neuen undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Stimmrechtsgesetzes zu verhindern. Jede Stimme soll ihr Gewicht behalten und der Stimmbürger soll auch nachvollziehen können, was seine Stimme bewegt hat. Mit dieser mathematischen Lösung wird dies nicht mehr der Fall sein. So konnte die SVP im Kanton Aargau bei den letzten Grossratswahlen eine Zunahme des Wähleranteils verbuchen, verlor aber aufgrund der Pukelsheim-Berechnungsmethode einen Sitz. Solche undurchschaubaren Verhältnisse wollen wir im Kanton Luzern nicht.

Kann die Einführung dieses Wahlkreisverbundes umgesetzt werden, wird im Kanton Luzern nach einer zu erwartenden Prozessflut die Einführung von neuen Verbunden und des Wahlsystems nach Pukelsheim nicht mehr zu verhindern sein. Die Stadtregion wird dann noch vermehrter über die Landschaft entscheiden können.

Gesundheitsgesetz (Krebsregister/EHealthModellversuche)

Mit dieser Gesetzesänderung werden die gesetzlichen Grundlagen für ein kantonales Krebsregister und für kantonale Modellversuche im Bereich EHealth unter erweiterter Nutzung der Versichertenkarte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geschaffen. Sowohl das Krebsregister wie auch die EHealthModellversuche sollten der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen dienen. Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, dass die Daten nur mit Zustimmung der Patienten weitergegeben werden dürfen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Patient die Weitergabe explizit untersagen müsste. Leider wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt und damit ein unliebsamer Automatismus bevorzugt. Wir werden in 2. Lesung versuchen diese Systemumkehr trotzdem noch ins Gesetz einzubringen.

Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen

Durch diese Gesetzesänderung wird die Bestimmung über die freihändige Vergabe so geändert, dass die Auftraggeberin bei Beschaffungen, die durch freiwillige Vergabe erfolgen dürfen, bei mehreren Anbieterinnen ein Angebot einholen kann. Damit soll im Anwendungsbereich des freihändigen Vergabeverfahrens Konkurrenz unter den Anbieterinnen ermöglichen und gleichzeitig die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel gefördert werden. Die SVP-Fraktion hatte sich leider vergeblich darum bemüht die Anzahl der Angebote nach oben zu beschränken um eine weitere Bürokratisierung auch auf dieser Stufe zu verhindern.

Luzerner Pensionskasse

Etwa nach dem Motto „alle Jahre wieder“ unterbreitete die Regierung nach 2003 wiederum den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung von Änderungen der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse. Unter Namensaufruf mit 64 zu 47 Stimmen, bei geschlossener Ablehnung durch die SVP-Fraktion, wurde dieser Sanierungsbeschluss dieses Mal gutgeheissen. Gestützt auf das Personalgesetz genehmigte der Kantonsrat die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge an die Risiko- und die Altersleistungen sowie an die Verwaltungskosten und die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Gleichzeitig folgte der Rat dem Vorschlag der Regierung, die Genehmigung zeitlich zu beschränken. Danach gilt die Genehmigung der Erhebung von Sanierungsbeiträgen nur bis zum Zeitpunkt, in dem die Luzerner Pensionskasse am Stichtag 30. Juni erstmals wieder einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht. Dies war auch das Hauptargument, warum die FDP-Fraktion grossmehrheitlich dieser unnötigen Sanierung ebenfalls zustimmte. Nur dem Umstand, dass innerhalb der bürgerlichen Fraktionen viele Kantonsrätinnen und –räte ebenfalls im Solde des Staates stehen und direkt von dieser Sanierung profitieren, kann es zugerechnet werden, dass diese Sanierung nun im 2 Anlauf bewilligt wurde.

Mit dem Kantonsratsbeschluss sprach der Rat für das Jahr 2010 einen Nachtragskredit von 6,07 Millionen Franken. Alle übrigen vorgenommenen Änderungen der VoLUPK, so die Erhöhung des Rentenalters von 62 auf 63 Jahre, die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge, bedürfen keiner Genehmigung durch den Kantonsrat.

Mit dieser Botschaft bewilligte der Kantonsrat eine mit Steuergeldern finanzierte Sanierung. Der Kanton, als Arbeitgeber, muss ich sicher an einer Sanierung beteiligen, wenn dies dann irgendwann notwendig wird. Das Pensionierungsalter 63 und weitere Bevorzugungen des Staatspersonals des Kantons Luzern sind weiterhin Privilegien die gegenüber den restlichen Arbeitnehmern im Kanton eine Ungerechtigkeit darstellen. Vor 7 Jahren konnte die SVP-Fraktion eine unnötige Sanierung der LUPK noch verhindern. Die LUPK hatte sich in der Zwischenzeit finanziell erholt und viel erst in den letzten Monaten, wie andere Pensionskassen, in Unterdeckung.

Die Vorgabe der SVP-Fraktion lautete ganz klar, zuerst aus eigener Kraft sanieren und erst dann durch den Staat ausfinanzieren.

Finanzausgleich (Wirkungsbericht 2009)

Der Planungsbericht über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2009) wurde behandelt und in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen. Gemäss Gesetz und Verordnung hat der Regierungsrat dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Wirkungsbericht über den Finanzausgleich vorzulegen. Der Wirkungsbericht 2009 zeigt insbesondere die Ausgleichswirkung des Ressourcen und Lastenausgleichs sowie die Erreichung der Ziele in der vergangenen Periode auf. Im Sinn eines Planungsberichts setzt er sich zudem mit den zu treffenden Massnahmen für die Zukunft auseinander. Insgesamt beurteilte der Kantonsrat den Finanzausgleich, wie er seit dem Jahr 2003 in Kraft ist, als zielführend. Im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Finanzausgleichsgesetzes und den nächsten Wirkungsbericht im Jahr 2013 überwies der Rat zum Wirkungsbericht 2009 sechs Bemerkungen der Kommission und einzelner Ratsmitglieder.

Die SVP-Fraktion hatte mehrere Anträge eingebracht, wie der Finanzausgleich in Zukunft noch optimaler umgesetzt werden könnte. Leider wurden diese grossmehrheitlich abgelehnt.

Sonderkredit für den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K17 b in Dierikon und Root

Mit diesem Dekret stellte die Regierung Antrag auf die Bewilligung eines Kredites in der Höhe von knapp 10 Mio. Dieser Betrag erstaunt beim Ausmass dieses Projektes sicher nicht. Erstaunen jedoch löste der Umstand aus, dass die Botschaft nur eine Aufschlüsselung in 3 Positionen enthielt und so auch für die vorberatende Kommission und den Rat eher einer „Wundertüten-Vorlage“ gleicht. Ich konnte es nicht unterlassen, Regierungsrat Max Pfister darauf hinuzuweisen, dass wir mit einer solchen dürftigen Vorlage eher im Bereich des Kaffeesatz-lesens oder dem Lesen aus der Zauberkugel befinden. Es ist aber nachvollziehbar, dass sie das BUWD mit solchen „Pauschalkrediten“ die Freiheit offen halten will, die gesprochenen Gelder nach eigenem Gutdünken einzusetzen. So kann es nicht weitergehen. Einzelne Mitglieder SVP-Fraktion lehnten die Botschaft in der vorliegenden Art und Weise, nicht aber das Projektb als solches ab. Das BUWD wurde unsrerseits aufgefordert, künftig detailliertere Budgets und abschliessend auch detaillierte Abrechnungen nach dem gleichen Raster vorzulegen.

Anfrage zur Durchführung der Schlacht-Gedenkfeier in Sempach

Der Regierungsrat informierte, dass er aufgrund der unliebsamen Vorkommnisse im letzten Jahr gedenke im Jahr 2010 nur noch einen Gedenkgottesdienst in Sempach abzuhalten. Sollte dies realisiert werden, wird eine jahrhundertealte Tradition im Kanton Luzern zu Grabe getragen. In den letzten Jahren nahmen rechte Gruppierungen friedlich und gewaltlos an der Schlachtfeier teil. Im letzten Jahr schafften es nun Autonome und Juso-Anhänger mit ihrem Aufmarsch das Umfeld des Städtchens Sempach mit kriegsähnlichen Umständen einen Polizeiaufmarsch mit der Kostenfolge von Fr 300`000.– zu erzwingen. Statt solchen Randalierern und Demolieren entgegen zu treten und solche Demos zu verbieten, hat es die Regierung vorgezogen zum Rückzug aufzurufen. Dazu ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die SVP-Fraktion wird einen Vorstoss zur Erhaltung der Schlacht-Gedenkfeier in Sempach einreichen und darauf beharren, dass diese Tradition nicht stirbt.

Guido Müller, Präsident der SVP Fraktion des Kantonsrates